Homöopathie [griech.], von dem dt. Arzt S. Hahnemann 1796 begründetes (seit 1807 H. gen.) Heilverfahren (im Ggs. zur Allopathie).
Zur Behandlung der verschiedenen Erkrankungen dürfen nur solche Medikamente in bestimmten (niedrigen) Dosen verabreicht werden, die in höheren Dosen beim Gesunden ein ähnl. Krankheitsbild hervorrufen. Die Verabreichung der Arzneimittel erfolgt in sehr starken Verdünnungen (Potenzen, die mit D [Dezimalpotenz] bezeichnet werden: D1 = Verdünnung 1 : 10, D2 = 1 : 100 usw.).
Quelle: Bibliographisches Institut und F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1997.