Antidot [griech. antídotos = Gegengabe], das; -s, -e; Syn.: Gegengift: allg. Bez. für ein Mittel, das bei Vergiftungen die Wirkung eines Giftes oder Arzneimittels u. dgl. spezif. aufhebt, z. B. Thiosulfat bei Blausäurevergiftung.
Quelle: Das Wörterbuch chemischer Fachausdrücke, Mannheim 2003